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Wie
soll die Kommunalpolitik in den nächsten vier Jahren aus Frauensicht
gestaltet werden? Welche Erwartungen, Wünsche und Forderungen
richten Frauen und frauenpolitisch Engagierte in den nächsten
vier Jahren an ihre Kommune?
Mehr als die Hälfte aller Wahlberechtigten in den schleswig-holsteinischen
Kommunen sind Frauen. Dies spiegelt sich jedoch nicht in ihrem Einfluss
in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wieder. Auch in Schleswig-Holstein
ist die Geschlechterdemokratie, also die gerechte Verteilung von
Arbeits- und Lebensbedingungen, bislang nicht erreicht.
Trotz der herrschenden Haushaltslage, aller Sparbeschlüsse
und zusätzlichen Belastungen, die auf kommunaler Ebene durch
Beschlüsse auf Bundes- oder Landesebene entstehen und die verstärkt
Frauen treffen, möchten die Frauenbeauftragten Gestaltungsspielräume
aufzeigen, die die Kommunen nutzen könnten, um mehr Geschlechterdemokratie
in ihrem Verantwortungsbereich zu schaffen.
Wirtschaft
und Arbeit
Die bestehende Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern
ist nach wie vor ein entscheidender Hemmschuh für die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen am beruflichen und gesellschaftlichen Leben.
Frauen tragen noch immer den Hauptteil der Lasten, wenn es um die
Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Berufstätigkeit geht.
Die Politik ist gefordert, die Bedingungen für eine neue Qualität
im Geschlechterverhältnis herzustellen, damit sowohl Frauen
als auch Männer die Möglichkeiten und Aufgaben, die Beruf,
Gesellschaft und Familie bieten, besser nutzen können.
Arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen für Frauen verstärken
Die Kommunen sind gefordert, die gesetzlichen Vorgaben des SGB II
tatsächlich und dauerhaft umzusetzen. Damit kann die Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit von Frauen verstärkt werden.
- Örtliche
Jobcenter / ARGEn, die Agentur für Arbeit und örtliche
Wirtschaftsförderungseinrichtungen müssen bei Projekt-
und direkter Mittelvergabe darauf bestehen, dass mehr Mädchen
und Frauen gefördert werden. Auch an den neuen Instrumenten
der Arbeitsmarktpolitik, z. B. Vergabe von Bildungs- und Vermittlungsgutscheinen
oder Lohnkostenzuschüsse, müssen Frauen mindestens entsprechend
ihrem Anteil an den Arbeitslosen beteiligt werden.
-
Es müssen innovative Weiterbildungsprojekte angeboten werden,
um Frauen neue Chancen und Beschäftigungsfelder zu erschließen.
n Der Zugang von Mädchen und Frauen in zukunftsträchtige
Berufe muss verbessert werden, insbesondere im Bereich der neuen
Medien und der Informationstechnologien. Geeignete Formen der
Ansprache von Mädchen und Frauen müssen entwickelt und
umgesetzt werden.
-
Junge, oft alleinerziehende Mütter ohne ausreichenden Schulabschluss
brauchen weiterhin Angebote, um für eine zukunftsgewandte
Berufsorientierung den Schulabschluss nachholen zu können.
-
Für gering qualifizierte und/oder langzeitarbeitslose Frauen
ohne Ausbildung müssen neue Beschäftigungschancen und
entsprechende Umschulungen angeboten werden.
-
Es müssen Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt werden,
die sich am weiblichen Lernverhalten orientieren und die speziellen
Rahmenbedingungen von Müttern in Aus- und Fortbildung berücksichtigen.
-
Frauen mit Migrationshintergrund müssen in spezifischen arbeitsmarktpolitischen
Projekten unter Berücksichtigung ihrer interkulturellen Fähigkeiten
und Kenntnisse besonders gefördert werden.
-
Angebote der Orientierungs- und Weiterbildungsberatung müssen
allen Frauen, insbesondere auch Nichtleistungsempfängerinnen,
Berufsrückkehrerinnen und Frauen mit Migrationshintergrund
offen stehen.
-
Frauen ohne Leistungsanspruch (z. B. nach der Familienphase oder
in Bedarfsgemeinschaften ohne Leistungsanspruch, insbesondere
ältere Frauen) müssen die Möglichkeit haben, an
Beratungen sowie an Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung
teilzunehmen.
-
Es müssen Förderprogramme für solche Frauen und
Berufsrückkehrerinnen aufgelegt werden, die nicht im Leistungsbezug
der Agentur für Arbeit, der ARGE o. ä. stehen.
- Existenzgründungen
von Frauen verstärkt fördern
Spezifische Beratungs-, Fortbildungs- und Finanzierungsangebote
für Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen sind nach
wie vor erforderlich, darunter
-
(weitere) Förderung spezifischer Angebote zur Existenzgründungsberatung
für Frauen
-
gezielte Unterstützung für Frauen während und nach
der Gründungsphase durch Coaching und Mentoring, insbesondere
auch für Nichtleistungsempfängerinnen und Berufsrückkehrerinnen
-
Entwicklung bzw. Ausbau von entsprechenden Programmen für
Frauen, insbesondere für Unternehmensnachfolge
-
spezielle Förderung von Unternehmerinnen und Verbesserung
des Unternehmensklimas für Frauen (?) durch ein Unternehmerinnen-
bzw. Gründungszentrum für Frauen
Beruf
und Familie – bessere Kinderbetreuungsangebote
Was in anderen Ländern eine Selbstverständlichkeit ist,
muss auch bei uns endlich erreicht werden – verlässliche
Betreuung in Krippe, Kindergarten, Hort und Schule. Dazu brauchen
wir
-
Ausbau des qualifizierten Betreuungsangebots für Kinder unter
3 Jahren
-
generelle Ausweitung der Kita-Zeiten auf täglich 6 (anstelle
von häufig 4) Stunden, mit Rechtsanspruch
-
zwei Fachkräfte für jede Kita-Gruppe
-
bessere Betreuung in den Schulferien im Interesse erwerbstätiger
oder erwerbsloser Eltern, die dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung
stehen müssen
-
flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen ohne Qualitätsabsenkung
der bisherigen Bildungs-, Versorgungs- und Betreuungsangebote
-
Förderung von Projekten mit integrierter Kindehrbetreuung,
die jungen Müttern eine Berufsausbildung ermöglichen
Gewalt
gegen Frauen und Mädchen
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist immer noch die am weitesten
verbreitete Form von Menschenrechtsverletzungen. Sie hat viele Gesichter:
von der sexualisierten Darstellung von Frauenkörpern in der
Öffentlichkeit über Gewalt in der Partnerschaft bis hin
zum organisierten Verbrechen in Form von Frauenhandel.
-
Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes, u. a. durch Schaffung einer
zentralen Beratungsstelle im Bereich häusliche Gewalt in
Zusammenarbeit mit der Polizei (?KiK?)
-
Bereitstellung der Mittel für alle Beratungsstellen, die
sich mit dem Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen / Jungen
befassen, mindestens im bisherigen Umfang
-
Aufrechterhaltung und finanzielle Absicherung der Fachberatung
für Opfer von Frauenhandel und Zwangsprostitution sowie örtlicher
Frauenhäuser
Gesundheit
Der Frauengesundheitsbewegung ist es zu verdanken, dass die Geschlechterperspektive
Eingang in das Gesundheitswesen gefunden hat. Von einer umfassenden
frauengerechten Ausrichtung der Gesundheitspolitik, die die Lebensperspektive
von Frauen konsequent berücksichtigt, sind wir allerdings noch
weit entfernt. Dafür wäre erforderlich
-
Entwicklung und Umsetzung von Instrumenten und Strategien für
eine kommunale Frauengesundheitspolitik, Nutzung von Gestaltungsräumen
und damit Stärkung der Selbstkompetenz der Frauen
-
Verabschiedung einer Gesamtkonzeption für Prävention,
Betreuung und Behandlung in Jugendförderung, Jugendhilfe,
Suchtkrankenhilfe, und Bildung durch die Selbstverwaltung
- niedrigschwellige
Anlauf- und Beratungsstellen für Ess-Störungen
-
im Zuge der Einführung des Mamma-Screening umfassende Aufklärung
der Zielgruppe (Frauen zwischen 50 und 69) über die Folgen,
Nebenwirkungen und Alternativen der Mammografie sowie Einrichtung
von Feedback-Verfahren, durch die Verbesserungen entsprechend
den Bedürfnissen der Zielgruppe vorgenommen werden können
-
Verbesserung der Bedarfsplanung für Pflege im Alter zur Entlastung
pflegender Angehöriger (die heute 2/3 der erforderlichen
Pflegeleistungen erbringen), zur Schaffung bedarfsgerechter Einrichtungen
und zur Berücksichtigung der Bedürfnisse spezieller
Gruppen wie Frauen mit Migrationshintergrund
-
Abgabe eines geschlechtsspezifischen Gesundheitsberichts für
die Kommune an die Selbstverwaltung
-
Förderung von Frauengesundheitsinitiativen für Beratung
und Information, Prävention sowie nachsorgende Betreuung
als unverzichtbarer Teil der kommunalen Versorgungsstruktur
Geschlechtergerechte
Jugendpolitik
Jugendpolitik ist eine Zukunftsaufgabe; sie dient der Stärkung
und Förderung der Selbsthilfepotenziale junger Menschen. Alle
Maßnahmen müssen Unterschiede im Geschlechterverhältnis
berücksichtigen und Bedingungen für ein gleichberechtigtes
Miteinander gewährleisten. Dazu müssen die Lebensrealität,
Belange und Kompetenzen der Mädchen stärker berücksichtigt
und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Beachtet werden
muss auch die soziale und kulturelle Situation von jungen Frauen
mit Migrationshintergrund.
-
Konzepte zur Absicherung und qualitativen Weiterentwicklung der
Mädchenarbeit; Förderung und Initiierung von Projekten
für die eigenständige Entwicklung von Mädchen
- Quotierung
des für den gesamten Bereich bereit gestellten Budgets –
1/3 Mädchenarbeit, 1/3 Jungenarbeit, 1/3 geschlechtsbewusste
Arbeit
-
finanzielle Absicherung der Angebote für Mädchen bei
freien und öffentlichen Trägern sowie der bestehenden
Mädchenprojekte
-
Bedürfnisse beider Geschlechter berücksichtigende Ausstattung
von Bewegungsräumen wie Spiel- und Sportplätzen
-
Entwicklung mädchengerechter Beteiligungsformen bei Außenraumgestaltung
und Wohnumfeldverbesserung
-
Entwicklung von Konzepten zur geschlechterbewussten Jungenarbeit
-
Entwicklung von Fortbildungs- und Qualifizierungsprogrammen für
ErzieherInnen und SozialpädagogInnen zur Vermittlung geschlechtsspezifischer
Sozialisation in der schulischen und außerschulischen Kinder-
und Jugendarbeit
Bildung
Bildung ist Ländersache; auch auf kommunaler Ebene sind jedoch
Maßnahmen denkbar, durch die geschlechtsdiskriminierenden
Rollenverhältnissen im Bildungsbereich frühzeitig entgegen
gewirkt werden kann. Dazu gehören viele der bereits genannten
Maßnahmen in der Jugendpolitik. Die Kommune muss sich einsetzen
für
-
verbindliche Ganztagsschulen bis Klasse 9 (mit gezielter Förderung
von SchülerInnen und Berücksichtigung der unterschiedlichen
Sozialisation von Mädchen und Jungen)
-
Beginn des Einstiegs in geschlechterspezifische Bildungs-/Förderarbeit
bereits im Kindergarten
Gender
Mainstreaming
Gender Mainstreaming bezeichnet die Reorganisation, Verbesserung,
Entwicklung und Auswertung der Entscheidungsprozesse in der Verwaltung
mit dem Ziel, Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen. D. h., die
an der politischen Gestaltung beteiligten Akteure und Akteurinnen
müssen grundsätzlich den Blickwinkel der Gleichstellung
zwischen Männern und Frauen (Jungen und Mädchen) einnehmen.
GM zielt auf den Abbau bestehender und die Verhinderung neu entstehender
Ungleichheiten für beide Geschlechter. So weit Benachteiligungen
bestehen – in der Regel für Frauen – ersetzt GM
jedoch keine Frauenfördermaßnahmen, sondern wird durch
diese ergänzt.
GM beinhaltet u.a.:
-
Daten, Statistiken und Auswertungen müssen geschlechterdifferenziert
ermittelt werden.
-
Im Schriftverkehr der Verwaltung müssen geschlechtsspezifische
bzw. geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet werden.
-
In Antrags- und Bewilligungsverfahren muss das Querschnittsziel
der Chancengleichheit aufgenommen werden.
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Die Durchführung von Gendertrainings und –seminaren
muss Bestandteil der Schulung von Führungskräften und
Genderbeauftragten / Gender-Teams sein.
-
Gender Budgeting muss eingeführt werden.
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